Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen, die auch für alle zukünftigen Geschäfte gelten.

§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages zustande.

§ 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Erfüllungsort ist der Versandort.

§ 4 Zahlung
Die Rechnung ist, sofern nicht anders besprochen, innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sowie Stellung des Insolvenzantrages über das Vermögen des Kunden werden alle unsere Forderungen, auch lang gestundete sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung des Kunden mit Forderungen, mit denen er sich in Verzug befindet, zu verrechnen sowie unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wahrzunehmen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aus unseren Geschäftsbedingungen, einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrentverhältnis) aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist, da uns das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldenforderungen dient. Der Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er tritt bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses zwischen ihm und uns die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten, sicherheitshalber an uns ab.

§ 6 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Northeim. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und Geschäftssitz zu verklagen.

§ 7 Schlussbestimmungen
Sollte einer der vorherigen Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelungen tritt entweder die gesetzliche Vorschrift oder bei Fehlern einer solchen Vorschrift eine Regelung, welche Parteien nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.


 
 
 
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